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Alle Informationen zu Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse

Die Rechtsprechung verlangt, dass ein Zeugnis wohlwollend und zugleich wahr formuliert ist. Um diesen schmalen Grat zu schaffen, haben sich in Deutschland so genannte Personalcodes durchgesetzt. Mittels dieser "Zeugnissprache" werden Mitarbeiter von sehr gut bis ungenügend beurteilt, ohne dass dies auf den ersten Blick ersichtlich ist. Dies gilt jedoch nur für qualifizierte Arbeitszeugnisse.

Im Gegensatz zu einem qualifizierten Zeugnis beinhaltet ein einfaches Arbeitszeugnis nur Namen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis weist dagegen weitere Komponenten auf. Es ist umfassender und beinhaltet z. B. eine Beschreibung Ihres Aufgabengebietes, Ihrer Leistungen und Weiterbildungen sowie Ihres Führungs- und Sozialverhaltens.

Die eingangs genannten Personalcodes werden naturgemäß in qualifizierten Zeugnissen angewandt und setzen sich vorrangig aus folgenden Techniken zusammen:

  • Positiv-Skala-Technik,
  • Reihenfolge-Technik,
  • Einschränkungs-Technik,
  • Leer-Stellen-Technik,
  • Ausweich-Technik,
  • Negations-Technik.

Der Einsatz dieser Techniken ist weit verbreitet. Dennoch gibt es Personalfachleute, deren Kenntnisse in Bezug auf die Zeugnissprache unzulänglich ist. Durch diese Unwissenheit kann dem Arbeitnehmer unbewusst Schaden zugeführt werde. Daher raten wir Ihnen dringend, sich ein genaues Bild von dem Inhalt Ihres Zeugnisse zu machen, bevor Sie es weitergeben.

 


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