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Arbeitszeugnisse
Die Rechtsprechung verlangt, dass ein
Zeugnis wohlwollend und zugleich wahr formuliert ist. Um diesen schmalen Grat zu schaffen,
haben sich in Deutschland so genannte Personalcodes
durchgesetzt. Mittels dieser "Zeugnissprache" werden
Mitarbeiter von sehr gut bis ungenügend beurteilt, ohne dass dies
auf den ersten Blick ersichtlich ist. Dies gilt jedoch nur für qualifizierte
Arbeitszeugnisse.
Im Gegensatz zu einem
qualifizierten Zeugnis
beinhaltet ein einfaches Arbeitszeugnis nur Namen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers/der
Arbeitnehmerin sowie Art und Dauer der Beschäftigung.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
weist dagegen weitere Komponenten auf. Es ist umfassender und beinhaltet z. B. eine
Beschreibung Ihres Aufgabengebietes, Ihrer Leistungen und Weiterbildungen sowie Ihres
Führungs- und Sozialverhaltens.
Die eingangs genannten Personalcodes werden naturgemäß in
qualifizierten Zeugnissen angewandt und setzen sich vorrangig aus folgenden Techniken
zusammen:
- Positiv-Skala-Technik,
- Reihenfolge-Technik,
- Einschränkungs-Technik,
- Leer-Stellen-Technik,
- Ausweich-Technik,
- Negations-Technik.
Der Einsatz dieser Techniken ist weit verbreitet. Dennoch
gibt es Personalfachleute, deren Kenntnisse in Bezug auf die Zeugnissprache unzulänglich
ist. Durch diese Unwissenheit kann dem Arbeitnehmer
unbewusst Schaden zugeführt werde.
Daher raten wir Ihnen dringend, sich ein genaues Bild von dem Inhalt Ihres Zeugnisse zu
machen, bevor Sie es weitergeben.
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